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Schuldnerberatung aus der Sicht von ANKER

Die Geschichte des Schuldenhabens ist vermutlich genauso alt wie die der Menschen. Schuldenhaben ist also nichts Neues. Neu ist die heutige Form der Überschuldung: Menschen machen Schulden, um zu (über)leben!
 
In der heutigen Konsumgesellschaft ist Überschuldung als Folge einer immer stärker zunehmenden Verschuldung privater Haushalte zu einem weitverbreiteten persönlichen und somit auch gesellschaftlichen Problem geworden. Ausgrenzung und Verarmung sind häufig die Folge von Überschuldung.

 

In Artikel 22 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit, er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisationen und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

 

Diese grundlegenden Bestimmungen finden ihren Niederschlag in der EU-Grundrechtscharta und ihre Präzisierung im Grundgesetz. Die Bundesrepublik Deutschland ist aus den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Menschenwürde und des Sozialstaatsprinzips gehalten, den sozial und wirtschaftlich Schwächeren zu schützen, soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern und die existentiellen Voraussetzungen für eine freie Entfaltung des Menschen zu gewährleisten. Staatliches Handeln schafft den Rahmen und die Bedingungen dazu. Öffentliche und freie Träger befassen sich mit den konkreten Aufgaben.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung ist somit eine sozialpolitisch notwendige Aufgabe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie bewirkt die soziale Integration von ver- und überschuldeten Menschen und bietet ihnen neue Perspektiven.

 

ANKER versteht daher Schuldner- und Insolvenzberatung als eine soziale Dienstleistung. Sie engagiert sich in diesem Arbeitsfeld, um den von Schulden betroffenen Menschen ganzheitlich und qualifiziert zu helfen. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Entschuldung ist die aktive Mitarbeit des Schuldners. Die Beratungen erfolgen vertraulich und sind für den Schuldner in der Regel kostenlos.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung soll aus Sicht von ANKER der wirtschaftlichen, aber auch der sozialen Rehabilitierung und Integration von ver- und überschuldeten Einzelpersonen und Haushalten dienen. Zur Vermeidung von Überschuldung ist verstärkt die Prävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf- und auszubauen.

 

Trotz der großen Bedeutung, die der Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberater zukommt, ist das Berufsbild des Schuldner- und Insolvenzberaters in Deutschland bis heute leider nicht gesetzlich geregelt. Aus diesem Grunde orientiert sich ANKER bei der Verrichtung seiner Arbeit sehr eng an der von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände entwickelten „Funktions- und Tätigkeitsbeschreibung Schuldner- und Insolvenzberater/in“.

 

In diesem Zusammenhang achtet ANKER darauf, dass das von ihr eingesetzte Personal den Anforderungen der von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände entwickelten
„Rahmenordnung für die Weiterbildung zum Schuldner- und Insolvenzberater/in“ genügt.

Kontakt

Herr Reyhan Savran
Daniel-von-Büren-Straße 23
28195 Bremen

Tel.:     0421 / 1683955
Fax:     0421 / 1683956


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